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   LAG Hessen, 23.05.2008 - 8 Ta 193/08   

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https://dejure.org/2008,15948
LAG Hessen, 23.05.2008 - 8 Ta 193/08 (https://dejure.org/2008,15948)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.05.2008 - 8 Ta 193/08 (https://dejure.org/2008,15948)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. Mai 2008 - 8 Ta 193/08 (https://dejure.org/2008,15948)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 148 ZPO, § 611 Abs 1 BGB
    Aussetzung eines Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit - Anhängigkeit bei einem anderen Gericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung eines Rechtsstreits zur Vermeidung der Vorwegnahme einer Entscheidung in einem anderen Verfahren

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • ArbG Freiburg, 05.02.2008 - 3 Ca 397/07

    Arbeitnehmerstatus - Lehrkraft an einer Abendrealschule aufgrund Honorarvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2008 - 8 Ta 193/08
    Im Verfahren 3 Ca 397/07 geht es um die vorhergehende außerordentliche Kündigungen.

    Das Arbeitsgericht hat den vorliegenden Rechtsstreit mit Beschluss vom 2. April 2008 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens 3 Ca 397/07 ausgesetzt.

    Die Entscheidung im vorliegenden Verfahren über die Wirksamkeit von Folgekündigungen ist abhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis bereits durch die außerordentlichen Kündigungen beendet wurden, die Gegenstand des Rechtsstreits 3 Ca 397/07 sind.

    Eine Vorgreiflichkeit des Rechtsstreits 3 Ca 397/07 ist damit gegeben.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2000 - 9 Ta 32/00

    Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts bei Mitvergleich nicht anhängiger

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2008 - 8 Ta 193/08
    Entgegen der Auffassung der Klägerin kommt es nicht darauf an, ob der vorgreifliche Rechtsstreit bei einem anderen Gericht oder einem anderen Spruchkörper anhängig ist (so schon Hess. LAG vom 17. Januar 2000 - 9 Ta 32/00 - AnwBl 2000, 697).
  • LAG Hessen, 06.07.2020 - 15 Ta 181/20

    Im Rahmen der Ermessensausübung bei der Entscheidung über eine Aussetzung iSv. §

    Dies gilt bei der Entscheidung über die Aussetzung eines Bestandsschutzschutzverfahrens wegen vorgreiflichen Bestandsschutzverfahrens ebenso wie im Falle der Entscheidung über eine Aussetzung einer Annahmeverzugslohnklage wegen vorgreiflichen Bestandsschutzverfahrens (LAG Köln 24. September 2013 - 11 Ta 146/13 - ; Hessisches LAG 23. Mai 2008 - 8 Ta 193/08 - ; LAG Köln 17. Dezember 2003 - 3 Ta 384/03 - ; LAG Schleswig-Holstein 21. März 2003 - 2 Ta 174/02 - ).
  • LAG Hessen, 29.02.2016 - 14 Ta 488/15

    Die Vorgreiflichkeit eines gegen den Betriebsveräußerer geführten

    Dies gilt bei der Aussetzung eines Bestandsschutzschutzverfahrens wegen vorgreiflichen Bestandsschutzverfahrens ebenso wie im Falle der Aussetzung einer Annahmeverzugslohnklage wegen vorgreiflichen Bestandsschutzverfahrens ( LAG Köln 24. September 2013 - 11 Ta 146/13 - Juris; Hess. LAG 23. Mai 2008 - 8 Ta 193/08 - Juris; LAG Köln 17. Dezember 2003 - 3 Ta 384/03 - Juris; LAG Schleswig-Holstein 21. März 2003 - 2 Ta 174/02 - Juris).
  • LAG Hessen, 31.05.2021 - 15 Ta 34/21

    Zu berücksichtigende Merkmale bei der Aussetzung nach § 148 ZPO ; Prüfungsumfang

    Dies gilt bei der Aussetzung eines Bestandsschutzschutzverfahrens wegen vorgreiflichen Bestandsschutzverfahrens ebenso wie im Falle der Aussetzung einer Annahmeverzugslohnklage wegen vorgreiflichen Bestandsschutzverfahrens (LAG Köln 24. September 2013 - 11 Ta 146/13 - ; Hessisches LAG 23. Mai 2008 - 8 Ta 193/08 - ; LAG Köln 17. Dezember 2003 - 3 Ta 384/03 - ; LAG Schleswig-Holstein 21. März 2003 - 2 Ta 174/02 - ).
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